Aktuelle Coronaschutzmaßnahmen
Für die Teilnahme an Konzerten gelten aktuell die 3G-Regeln,
d.h. dass nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen können. (Immunisiert im Sinne der Verordnung sind vollständig geimpfte sowie genesene Personen. Getestete Personen im Sinne der Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigtes höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt). Wir bitten Sie daher am Eingang um einen Nachweis eines der "3 G".
Während der Veranstalungen wird trotz der 3G Regel die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP 2 Maske) gelten. Die Abstandspflicht beim Sitzplan entfällt dadurch. Dies wird von der Ev. Kirchengemeinde bei den Gottesdiensten ebenso gehandhabt.
www.rondorf.de
Für die Teilnahme an Konzerten gelten aktuell die 3G-Regeln,
d.h. dass nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen können. (Immunisiert im Sinne der Verordnung sind vollständig geimpfte sowie genesene Personen. Getestete Personen im Sinne der Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigtes höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt). Wir bitten Sie daher am Eingang um einen Nachweis eines der "3 G".
Während der Veranstalungen wird trotz der 3G Regel die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP 2 Maske) gelten. Die Abstandspflicht beim Sitzplan entfällt dadurch. Dies wird von der Ev. Kirchengemeinde bei den Gottesdiensten ebenso gehandhabt.
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